Jeder Betreiber einer Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) ist zur Umsetzung der Richtlinie VDI 6022 "Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen" selbstverantwortlich verpflichtet. Nur ist vielen Verantwortlichen diese Vorschrift nicht bekannt.
Eine Hygienebewertung Ihrer Raumlufttechnischen Anlagen verhindert nicht nur Erkrankungen und steigert die Produktivität sondern schützt Sie auch vor behördlichen Beanstandungen und Sanktionen.
Die Richtlinienreihe VDI 6022, der neue Hygienestandard, ist jetzt in Kraft und gilt für alle Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen), die Räume oder Aufenthaltsbereiche in Räumen versorgen, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten.
Sie gilt für alle Anlagen und Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten (auch Aggregate wie Rückkühlwerke, die die Zuluftqualität beeinflussen).
Unsere Mitarbeiter besitzen alle notwendigen Prüfungen, Gerätschaften und Qualifikationen, um Hygieneinspektionen von RLT- Anlagen laut der VDI 6022 vorzunehmen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an uns und lassen sich ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Zu einer Hygieneinspektion gehört eine Begehung der Anlage und der von ihr versorgten Räume hinsichtlich auftretender Mängel. Während der Inspektion werden die physikalischen Klimaparameter (Temperatur, Feuchte, Luftgeschwindigkeit) an repräsentativen Stellen der RLT- Anlage und in den versorgten Räumen gemessen. Bei Anlagen mit Befeuchterkammer erfolgt weiterhin eine Kontrolle des Gesamtkeimgehaltes an Legionellen. Einige Räume werden auf den Sporenausstoss (Schimmelsporen) und der Gesamtkeimzahl der Anlage in die Raumluft hin gemessen.
Wichtig für eine gut funktionierende und keimarmarbeitende RLT- Anlage ist vor allem der Zustand der Filter. Diese müssen regelmäßig ausgewechselt und kontrolliert werden. Im Zuge der Inspektion wird deshalb auch besonders auf die Filter geachtet und von diesen entsprechende Proben genommen, um ihren Keimgehalt an Bakterien und Schimmelsporen zu prüfen.
An mehreren Stellen der Zentrale werden Tupferabstriche und Abklatsche genommen, die anschließend mikrobiologisch gezüchtet und bestimmt werden.
Kühldecken fallen ebenfalls unter die Vorschrift der VDI-Norm 6022 und werden als raumlufttechnische Anlage gesehen. Somit sind sie im gleichen Turnus wie Klimaanlagen zu prüfen.
Dem Betreiber wird nach erfolgter Inspektion und durchgeführten Untersuchungen ein Bericht geliefert, der evtl. aufgetretene Mängel beschreibt. Selbstverständlich können wir auch gemäß dem Bewertungsergebnis die erforderliche Reinigungen oder Modifizierungen an Ihrer RLT-Anlage durchführen.
Lange Zeit ist die Wartung, Inspektion und Reinigung von Raumlufttechnischen Anlagen ( RLT – Anlagen ) in Deutschland vernachlässigt worden. Durch die Einführung der VDI Richtlinie 6022 Teil 1 ist erstmals ein Standard für die Wartung, Inspektion und Reinigung von Zu- und Ablüftungssystemen hinsichtlich der technischen Instandhaltung und vor allem für die hygienischen Wartungsanforderungen für RLT – Anlagen geschaffen worden.
Abgesehen von altersbedingtem Verschleiß der RLT – Anlagen, dem erhöhten Energieverbrauch durch Staubanlagerungen in den Lüftungskanälen und dadurch verursachten Leistungsverlusten, sind vor allem die akute Allergiegefährdung oder die zum Teil krebserzeugenden Faktoren durch Staub, Milben, Pilz- und Bakterienbelastung der Belüftungsluft aus Zu-, Ab- und Umluftanlagen oft Mitverursacher des viel diskutierten "SBS" Sick Building Syndromes. Sogar die Infektion mit Legionellen, der gefürchteten Legionärskrankheit, ist bei schlecht gewarteten RLT – Anlagen möglich!
Um Erkrankungen zu verhindern, die ihre Ursache in schlechter Belüftungsluft haben, und dadurch hohe Kosten durch Arbeitsausfall verursachen, ist es notwendig, eine RLT-Anlage entsprechend den Richtlinien zu warten und zu reinigen. So lässt sich eine Steigerung der Produktivität der Beschäftigten erreichen und behördliche Beanstandungen vermeiden. Die rechtlichen Aspekte bei der Instandhaltung, Inspektion und Reinigung von RLT–Anlagen sind folgende:
Bis zum 21.8.1996 konnten RLT - Anlagenbetreiber gesetzlich nicht belangt werden, um Instandhaltungs- und Wartungs- arbeiten an ihren RLT - Anlagen vorzunehmen. Dann trat das neue Arbeitsschutzgesetz in Kraft und gab damit den Stand der Technik vor, beschrieben in den DIN-Normen, VDI - Richtlinien usw.. Das heißt, dass die Richtlinien Gesetzescharakter bekommen, an denen kein Betreiber vorbeikommt.
Die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz ist staatliche Aufgabe und obliegt den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften). Diese kontrollieren ihre Mitgliedsbetriebe durch technische Aufsichtsbeamte.
Verstärkte Kontrollen durch Behörden und z.B. TÜV sind in der Presse angekündigt worden und werden bereits durchgeführt. Auch der öffentliche Dienst ist an die Arbeitsstättenverordnung gebunden, da die ArbStättV ein Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes ( ArbSchG ) ist und in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst gültig ist.
Bestandsschutz für ältere RLT-Anlagen:
Für Anlagen, die vor Inkrafttreten der VDI 6022 errichtet worden, besteht Bestandsschutz. Aber der Bestandsschutz entfällt bei geringsten Änderungen an einer RLT-Anlage (so z.B. Nachrüstung oder Austausch regeltechnischer Einrichtungen). Auch der Verkauf des Gebäudes oder eine neue Vermietung kann den Bestandschutz aufheben.